Drucksache - 2018/0057
|
|
Sachverhalt:
Lärmaktionspläne sind von den Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der bestehende Lärmaktionsplan der Gemeinde Gremersdorf vom 07.11.2013 ist damit nunmehr zu überprüfen.
Die strategischen Lärmkarten, welche die Grundlage hierfür bilden, wurden seitens des zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein bereits überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten stehen unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas zur Verfügung. Die Lärmsituation der Gemeinde Gremersdorf bleibt im Vergleich zu 2013 im Ergebnis unverändert, so dass der bestehende Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden kann.
Der Entwurf dieses überarbeiteten Lärmaktionsplanes sowie eine Anlage mit der Übersicht über Immissionsgrenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Gremersdorf wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und aufgestellt.
Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
Entwurf Lärmaktionsplan
Anlage
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Lärmaktionsplan Gemeinde Gremersdorf, 2018 (233 KB) | |||
![]() |
2 | Anlage Lärmaktionsplan (77 KB) |