Drucksache - 2018/0061
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Sachverhalt:
In der Hauptsatzung der Gemeinde Großenbrode für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen darf, auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von
1.704,02 EUR im Verwaltungshaushalt und
64,18 EUR im Vermögenshaushalt
geleistet worden.
Eine Aufstellung liegt der Vorlage bei.
Bei den Überschreitungen 1. bis 10. handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben.
Bei der Überschreitung 11. handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Aufstellung unerhebliche Mehrausgaben
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage unerhebliche.Mehrausgaben (194 KB) |