Drucksache - 2018/0065
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Sachverhalt:
Die Gemeinden haben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches eine Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge zu erlassen. Erschließungsbeiträge werden für den anderweitig nicht gedeckten Aufwand einer Gemeinde nach dem sechsten Teil des Baugesetzbuches erhoben.
Die vorhandene Erschließungsbeitragssatzng der Gemeinde Heringsdorf ist abgelaufen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf vorbereitet.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Heringsdorf ist zu erlassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Anlage/n:
Entwurf Erschließungsbeitragssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Erschließungsbeitragssatzung (37 KB) |