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Drucksache - 2016/0093
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Sachverhalt:
Auf die im Entwurf vorliegende 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird verwiesen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist zu erlassen.
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung ist der Originalniederschrift beizufügen.
Anlage/n:
1.Nachtragshaushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragshaushaltsssatzung (8 KB) |