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Drucksache - 2018/0099  

Betreff: Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Urhammer, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
Geschäftsausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Empfehlung
18.07.2018 
Sitzung des Geschäftsausschusses der Gemeinde Wangels geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Steuerberatungsbüro Dr. Schröder & Kohrt GmbH hat auf der Grundlage der Nachkalkulation 2017 und der Vorkalkulation 2018 die Höhe der Kurabgabe für das Jahr 2019 neu berechnet. Dabei hat das Büro in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Ferienzentrum wieder die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tagesabgaben in der Vor- und Nachsaison (01.01. – 31.05. und 01.09. – 31.12.) auf 0,80 € und in der Hauptsaison (01.06. – 31.08.) auf 1,50 € zu senken sind.

Auf die anliegende Kalkulation wird verwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird beschlossen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf 2. Nachtrag Kurabgabensatzung

Kalkulation Kurabgabe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 2. Nachtrag Kurabgabesatzung (150 KB)