Drucksache - 2018/0125
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlage: §§ 33 Abs. 1 und 3, Satz 2, 52 Abs. 1GO
Bemerkungen:
- Wählbarkeit: jedes Mitglied der Gemeindevertretung
- Vorschlagsrecht: jedes Mitglied der Gemeindevertretung
- Wahlleitung: ältestes (anwesendes) Mitglied
Falls das älteste Mitglied die Wahlleitung ablehnt, nimmt das nächstälteste (anwesende) Mitglied die Aufgabe wahr.
- Ablehnung wegen eigener Kandidatur:
Kein Vorliegen von Ausschließungsgründen (Vereidigung und Amtseinführung durch das älteste Mitglied = Personen-Identität, diese Handlungen wären ohnehin durch das nächstälteste Mitglied vorzunehmen)
Wahlverfahren:
a) bei mehreren Bewerberinnen / Bewerbern:
1. und 2. Wahlgang: mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (qualifiziertes Meiststimmenverfahren),
3. Wahlgang: Stichwahl im Meiststimmenverfahren (einfache Mehrheit) zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit den meisten Stimmen im 2. Wahlgang (bei gleicher Stimmenzahl Losentscheid),
Losentscheid, wenn die Stichwahl zu keinem Ergebnis führt.
b) bei nur einer Bewerberin / einem Bewerber:
1. und 2. Wahlgang: mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (qualifiziertes Meiststimmenverfahren),
nach erfolglosem 2. Wahlgang Wiederholung der Wahl (d. h. mit den gleichen Abläufen) in einer späteren Sitzung.
Ablauf:
GV bittet um Wahlvorschläge.
GV schlägt sodann - für die -Fraktion -
GV für das Amt der/des Vorsitzenden und der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters für die Legislaturperiode 2018 - 2023 vor.
Ggfls. weitere Vorschläge:____________________________________________________
In offener Abstimmung / ggfls. geheimer Abstimmung (in diesem Fall ist die Bildung eines Wahlausschusses erforderlich) wird gewählt.
Beschlussvorschlag:
GV´in / GV wird für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 zur/zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung und zugleich zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister gewählt.
Hinweis:
Die/Der Gewählte erklärt im Anschluss an ihre / seine Wahl, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n:
keine