Drucksache - 2018/0126
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Sachverhalt:
Rechtsgrundlage:
- Ernennung zur/zum Ehrenbeamtin / Ehrenbeamten gemäß § 50 Abs. 6 GO
- Unterzeichnung der Ernennungsurkunde gemäß §§ 51 Abs. 2, 52 Abs. 2 GO
Das älteste Mitglied der Gemeindevertretung, GV nimmt die Ernennung von GV zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister vor. Die Ernennungsurkunde wird ausgehändigt. Sodann wird Bürgermeister/in durch GV vereidigt. Über die Vereidigung wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
keine