Drucksache - 2018/0181
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Sachverhalt:
Nach jetziger Kenntnis soll der Planfeststellungsbeschluss für den Belttunnel Ende 2018 ergehen. Die Gemeinde Großenbrode hatte sich in das gesamte Verfahren seit 2013 eingebracht. Ob die Gemeinde, im Kontext mit den übrigen laufenden bzw. anstehenden Verfahren:
. vierspuriger Ausbau der B 207
. Schienenneubau
. anstehende Planung zur neuen Querung des Fehmarnsundes
gegen diesen Beschluss Klage erheben wird, muss gemeinsam mit der Rechtsanwältin Dr. John - auch im möglichen Verbund mit anderen Kommunen an der Schienenstrecke - entschieden werden; hierbei muss dann auch die Höhe der voraussichtlichen Kosten geklärt werden.
Eine mögliche Klageerhebung und -begründung ist an enge zeitliche Fristen gebunden.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, vorsorglich einen Ermächtigungsbeschluss zur Klageerhebung zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Feste Fehmarnbeltquerung zu erheben
Anlage/n:
keine