Bekanntmachung: Planfeststellungsunterlagen Fehmarnsundquerung
Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, Neubau der B 207 und Planfeststellungsabschnitt Fehmarnsundquerung (FSQ) (Geschäftszeichen: 571ppa/014-2025#001)
Bekanntmachung
über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, Neubau der B 207 und Planfeststellungsabschnitt Fehmarnsundquerung (FSQ)
(Geschäftszeichen: 571ppa/014-2025#001)
Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Er besteht aus zwei selbständigen Vorhaben, die gemäß § 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu einem Verfahren verbunden werden. Wesentliche Punkte des Planfeststellungsabschnitts sind
- der Neubau der Eisenbahnstrecke 1100 für zwei Gleise über eine Gesamtlänge von rund 6,6 km als zweigleisige, elektrifizierte Strecke für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 200 km/h;
- der Neubau der Bundesstraße B 207 auf einer Länge von rund 6,6 km als zweibahnige, vierstreifige Strecke für eine Richtgeschwindigkeit von 100 km/h in der freien Strecke und 80 km/h im Tunnel und den Tunnelvorfeldern;
- inklusive des Neubaus eines rund 2,2 km langen kombinierten Absenktunnels als zweibahnige, vierstreifige Strecke für die Bundesstraße B 207 und zwei elektrifizierten Gleisen für die Eisenbahnstrecke 1100; südlich des Absenktunnels werden die B 207 und die Eisenbahnstrecke 1100 mit dem Trogbauwerk Großenbrode zum Tunnel geführt, auf Fehmarn nimmt das Trogbauwerk die Bahn- und Straßentrasse ab dem Tunnelende zunächst gemeinsam auf und teilt sich anschließend in einen westlichen Trog für die Straße und einen parallelen östlichen Trog für die Bahntrasse;
- der Neubau von Lärmschutzwänden entlang der Neubaustrecke der Eisenbahnstrecke 1100 und der Bundesstraße B 207;
- der Neubau einer Straßenüberführung über die neue Eisenbahnstrecke 1100 und die neue Bundesstraße B 207;
- Neubau der Anschlussstelle Großenbrode;
- der Rückbau, der für den Eisenbahnbetrieb erforderlichen Anlagen, sowie der Schienen und Schwellen der Bestandsstrecke 1100 zwischen Bahn-km 73,000 und Bahn-km 78,171 und
- der Rückbau der denkmalgeschützten Reichsautobahnbrücke Strukkamp.
Bis zur Inbetriebnahme des Vorhabens ist in dem gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt kein planmäßiger Eisenbahnverkehr über die Strecke 1100 von und zur Insel Fehmarn vorgesehen. Die Fehmarnsundbrücke bleibt im Übrigen bauzeitlich für alle Verkehrsarten mit Ausnahme des Eisenbahnverkehrs verfügbar. Die Anpassung und Umrüstung der bestehenden Fehrmarnsundbrücke für den langsam fahrenden Straßenverkehr, Fußgänger und Radfahrer sind ein separates Vorhaben.
Die Bauzeit für das Tunnelbauwerk und der Anschlussinfrastruktur beträgt mitsamt der Inbetriebnahme ca. 6 Jahre und 5 Monate.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) (Vorhabenträgerinnen) vom 04.07.2025 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 78 VwVfG durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemeinden Großenbrode, Fehmarn, Bosau, Grube, Malente und Süsel im Kreis Ostholstein beansprucht. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (im Folgenden: UVPG alter Fassung) gemäß Übergangsvorschrift des § 74 Abs. 2 UVPG in der aktuell geltenden Fassung.
Die Vorhabenträgerinnen haben dementsprechend die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 6 Abs. 3 UVPG alter Fassung vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 01
Anlage 1 - Differenzierung von Umweltauswirkungen durch den Bundestagsbeschluss 19/20624 vom 02.07.2020
- Wassertechnische Berechnungen, Planunterlage Nr. 12
- Unterlage zum Brand- und Katastrophenschutz, Planunterlage Nr. 15
- Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Planunterlage Nr. 16.01, mit Bestands- und Bewertungsplänen der Schutzgüter und Konflikt-/Auswirkungsprognosen, Planunterlagen Nr. 16.01.002 bis 16.01.031
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, mit Maßnahmenblättern, der Bestands- und Konfliktpläne sowie des Maßnahmenübersichtsplans und der Maßnahmenpläne trassennah und trassenfern, Planunterlagen Nr. 17.01.001 bis 17.06.003
- FFH-Verträglichkeit, Planunterlage Nr. 18, mit Erläuterungsberichten und Detailkarten, Planunterlagen Nr. 18.02.001 bis 18.10.004
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 19
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Planunterlage Nr. 20
- Schalltechnische Untersuchung, Planunterlage Nr. 21, mit
o Schalltechnischer Untersuchung Betriebslärm (BTB), Planunterlagen Nr. 21.02.001 bis 21.03.004,
o Schalltechnischer Untersuchung Betriebslärm gesetzlicher Schutz (ges.), Planunterlagen Nr. 21.04.001
o Restbetroffenheiten (ges.), Planunterlagen Nr. 21.04.003 bis 21.05.005
o Schalltechnischer Untersuchung Straßenverkehrslärm, Planunterlage Nr. 21.06.001
o Schalltechnischer Untersuchung UVS, Planunterlage Nr. 21.07.001
o Schalltechnischer Untersuchung Baulärm, Planunterlage Nr. 21.08.001
o Schalltechnischer Untersuchung Anlagenlärm, Planunterlage Nr. 21.09.001
o Schalltechnischer Untersuchung Unterwasserschall (Dauerschall), Planunterlage Nr. 21.10.001
o Schalltechnischer Untersuchung Unterwasserschall (Impulsschall), Planunterlage Nr. 21.11.001
- Verschattungssituation, Planunterlage Nr. 22
- Lichtimmissionen, Planunterlage Nr. 23
- Luftschadstoffuntersuchung, Planunterlage Nr. 24, mit
o Luftschadstoffuntersuchungen (betriebsbedingt), Planunterlage Nr. 24.01.001
o Luftschadstoffuntersuchungen (baubedingt), Planunterlage Nr. 24.02.001
- Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlage Nr. 25, mit
o Erschütterungstechnischer Untersuchungen Betrieb Schiene, Planunterlage Nr. 25.02.001 bis 25.03.001
o Erschütterungstechnische Untersuchungen Betrieb Straße, Planunterlage Nr. 25.04.001
o Erschütterungstechnischer Untersuchungen Baubetrieb, Planunterlage Nr. 25.05.001
- Unterlage für Wasserwirtschaftliche Belange, Planunterlage Nr. 27
- Nautisches Verkehrsgutachten, Planunterlage Nr. 28
- Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVeK), Planunterlage Nr. 38
- Bodenschutzkonzept, Planunterlage Nr. 39
- Kampfmitteluntersuchung, Planunterlage Nr. 40
- Geotechnische Berichte, Planunterlage Nr. 41
- Nassbaggergut, Planunterlage Nr. 42
- Archäologischer Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 43
- Dokumentation Denkmalschutz, Planunterlage Nr. 44
- Gutachten zu elektromagnetischen Feldern, Planunterlage Nr. 45
- Terrestrische Kartierung, Planunterlage Nr. 46
- Maritime Kartierung, Planunterlage Nr. 47
- Unterlage für die Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen, Planunterlage Nr. 49
- Unterlage zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Planunterlage Nr. 50
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen
Unterlagen sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9
Abs. 1b UVPG alter Fassung wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 27.08.2025
bewirkt.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das Verlangen ist während der Dauer der Veröffentlichung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de, Telefon: 040/239080 zu richten.
1. Gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG kann jede/jeder, deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich Mittwoch, den 10.09.2025 - beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sind elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Möglich ist es auch, Einwendungen in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg oder per E-Mail an FSQ@eba.bund.de zu richten. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Veröffentlichung der Planunterlagen im Antrags- und Beteiligungsportal verlängert diese nicht. Die Einwendung soll das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.
Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Das Eisenbahn-Bundesamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Bauvorhaben gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG einen Erörterungstermin durch. Dieser wird ortsüblich und im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes
zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 18b Abs. 3 AEG kann durch Veröffentlichung der Entscheidung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 9 Abs. 1b UVPG alter Fassung notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 UVPG alte Fassung dient.
9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://beteiligung.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html.
10. Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Veröffentlichung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben auch im UVP-Portal unter https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin
Hamburg, den 21.07.2025
Unterlagen zur Einsichtnahme: