Aufgaben des Amtes
Das Amt Oldenburg-Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vom Amtsvorsteher vertreten.
Das Amt Oldenburg-Land wurde zum 01.04.1970 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf und Neukirchen gebildet. Beitritt der Gemeinde Wangels folgte zum 01.04.1977. Zum 01.01.2008 erfolgte die Eingliederung der Gemeinde Großenbrode.
Das Amt Oldenburg-Land verwaltet sechs Gemeinden und einen Schulverband.