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Amt Oldenburg-Land

Mikrozensus 2025

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Amt
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Mitteilung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Fließtext

Wie in jedem Jahr findet auch im Jahr 2025 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen
Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die
Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und
Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.
Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2025. 


Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt,
die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des
Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-
Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten u. a. mit Laptops ausgestattet.


Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen
Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser
Erhebung informiert.

Sie können diese Informationen einsehen unter https://www.statistik-nord.de/mikrozensus.

Die Durchführung des Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz von Laptops ist nach Prüfung durch
die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei (Mikrozensus - ULD (datenschutzzentrum.de).
 

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