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Amt Oldenburg-Land

Mitteilung: PFA „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“

FBQ
Fehmarnbeltquerung

Planfeststellung für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsab-schnitt 4, Aus- und Neubau der Strecke 1100 von der Grenze des Gebietes der Stadt Oldenburg in Holstein (i. H.) zu dem Gebiet der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752) bis zur Grenze des Gebietes der Gemeinde Heringsdorf zu dem Gebiet der Gemeinde Göhl (Bau-km 157,055) auf den Gebieten der Stadt Oldenburg i.H., der Gemeinde Göhl und der Gemeinde Heringsdorf, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bekanntmachung

 

Planfeststellung für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 4, Aus- und Neubau der Strecke 1100 von der Grenze des Gebietes der Stadt Oldenburg in Holstein (i. H.) zu dem Gebiet der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752) bis zur Grenze des Gebietes der Gemeinde Heringsdorf zu dem Gebiet der Gemeinde Göhl (Bau-km 157,055) auf den Gebieten der Stadt Oldenburg i.H., der Gemeinde Göhl und der Gemeinde Heringsdorf, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung

 

hier: Erörterungstermin

 

Die DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin), ehemals DB Netz AG, hat für das oben genannte Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss) und erteilt daneben wasserrechtliche Erlaubnisse sowie Bewilligungen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 18 Absatz 1 Satz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach Maßgabe des AEG.

 

Der Planfeststellungsabschnitt 4 erstreckt sich räumlich vollständig auf das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Ostholstein. Betroffene Gemeinden sind die Stadt Oldenburg i. H. sowie die Gemeinden Göhl und Heringsdorf.

 

Die Stadt Oldenburg i. H. sowie die Gemeinden Göhl, Heringsdorf und Riepsdorf sind auch durch Kompensationsflächen im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, der Stadt Oldenburg i.H. und der Gemeinde Riepsdorf liegen diese zum Teil fern der Trasse.

 

Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen benachbarter Areale und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen) einhergehen.

 

Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens haben vom 22. September 2021 bis einschließlich 21. Oktober 2021 ausgelegen. 

 

Ferner haben die Planänderungsunterlagen vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 28. Februar 2024 in der Stadt Oldenburg i.H., dem Amt Oldenburger Land, dem Amt Lensahn und dem Amt Ostholstein-Mitte ausgelegen. Gegenstand der Planänderung waren zusätzliche Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz sowie Trassierungsänderungen.

 

  1. Die rechtzeitig gegen die Planung erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG, die eingereichten Äußerungen im Sinne von § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und der Planänderung werden ab dem 20. November 2024 mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens geäußert haben, erörtert.

     

  2. Die Erörterung beginnt am Mittwoch, 20. November 2024, um 10.00 Uhr 

 

in der „Eventfabrik“ in Neustadt in Holstein,

Am Holm 82,

23730 Neustadt in Holstein.

 

Der Erörterungstermin wird bei Bedarf am Folgetag, 21. November 2024, fortgesetzt. Die Entscheidung, ob und inwieweit der Fortsetzungstermin erforderlich wird, erfolgt am Ende des Termins am 20. November 2024 durch die Anhörungsbehörde.

 

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). Beteiligte können zu Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. 

  1. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen gegen den Plan erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen bzw. Stellungnahme anberaumten Termin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn erörtert werden. Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten.

  2. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in der Erörterung behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.

  3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 

  4. Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung und eine vorläufige Tagesordnung auch digital auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/schienenanbindung-fbq-pfa-4/public/detail der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.

 

 

Hinsichtlich der Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren unter „schleswig-holstein.de" à APV à Service & Kontakt à Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren verwiesen. Dort sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

 

 

Kiel, den 28.10.2024

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, 

Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein 

-Amt für Planfeststellung Verkehr- 

Anhörungsbehörde

 

Gez. Dr. Ingo Ullmann

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