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Amt Oldenburg-Land

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Informationen Grundsteuerreform

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Durch die Neubewertung aller Grundstücke ändert sich die Gesamtsumme der Grundstücksmessbeträge in einer Gemeinde. Sie kann mehr oder weniger deutlich über oder unter der bisherigen Summe liegen. Blieben die Hebesätze unverändert, würde das Grundsteueraufkommen der Gemeinde dann sinken oder steigen. Daher ist es unerlässlich, dass die Gemeinde neu über die Hebesätze entscheidet. So kann die Gemeinde dafür sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht verringert.

Demokratie stärken – Wählen gehen – Europa gestalten!

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Der Amtsvorsteher des Amtes Oldenburg-Land, Herr Bernd Bruhn, fordert alle Wahlberechtigten auf, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und an der Europawahl teilzunehmen, um die Demokratie und Freiheit und Europa zu schützen.

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