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Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik

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Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels

Planänderungsunterlagen unter folgendem Link einsehbar

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Die Planänderungsunterlagen können darüber hinaus auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/afpe  unter dem Vorhabennamen „Ostküstenleitung / Ostküstenleitung 3. Bauabschnitt –Raum Lübeck – Göhl” eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt vom 11.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024. Es folgt keine Auslegung mehr in Papierform.

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